Vorlage eines negativen Schnelltests

Friseurbesuch nur noch mit Test möglich!

Liebe Kundinnen und Kunden,

während der Notbremse (Inzidenz während der letzten 3 Tage über 100) gilt Folgendes:

Ab 19.04.2021 ist die Vorlage eines neg. Schnelltests für Ihren Friseurbesuch notwendig. Nutzen sie die kostenlosen Testangebote der Stadt Radolfzell oder ihrer Heimatstadt. Die Vorlage eines negativen Schnelltests von anerkannter Teststelle (Apotheke, Arzt, Testzentrum) muss beim Termin vorgelegt werden. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

14 Tage nach der zweiten Corona-Schutzimpfung sowie 6 Monate nach einer nachweislich überstandenen Coronainfektion ist kein Test erforderlich.

Vielen Dank für ihr Verständnis!

Besondere Zeiten brauchen eben besondere Maßnahmen

Charlotte Schiller